Mehr Transparenz
Warum ein Energieausweis?
Als eine Art Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude soll die Dokumentation der Energieeffizienz für mehr Transparenz beim potentiellen Käufer oder Mieter sorgen.
Der umfangreiche, bedarfsorientierte Energieausweis dokumentiert den Zustand von Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und die Art der eingesetzten Energieträger. Die Analyse dieser Werte stellt den rechnerischen »Norm«-Energieverbrauch des Gebäudes dar und ist aussagekräftig beim direkten Vergleich von Gebäuden ähnlicher Bauart.
Der einfachere, verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Abrechnungszeiträume. Er ist weniger aussagekräftig, da z. B. das persönliche Nutzerverhalten der Bewohner einen sehr starken Einfluss auf den Energieverbrauch von Gebäuden nimmt.
Wann verbrauchs-, wann bedarfsorientiert?
• Für Gebäude kleiner als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben
• Für Gebäude, die durch Sanierungsmaßnahmen auf einen energetischen Stand gebracht worden sind, der mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) entspricht, gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
• Die Wahlfreiheit wird auch bei größeren Gebäuden mit 5 oder mehr Wohneinheiten eingeräumt der Energieausweis im Gebäudebestand wird ab dem 1. Juli 2008 Pflicht Energieausweise, die schon vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellt werden, können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden
• Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren
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