Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geht auf die Zielgerade
09.September 2009

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geht auf die Zielgerade

Bundesbauminister Tiefensee hat den Entwurf für die neue Energieeinsparverordnung an Verbände und Länder versandt.

Mit der Novellierung der Verordnung ist das Ziel verbunden, "den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 % zu senken", so Tiefensee. Neben der für 2009 vorgesehenen Novellierung sei zudem in einem weiteren Schritt ab 2012 vorgesehen, die energetischen Anforderungen bei Neubauten und bei der Modernisierung von Altbauten nochmals um bis zu 30 % anzuheben. "Dies wird auch dazu beitragen, die CO2-Emissionen in Deutschland deutlich zu verringern. In absoluten Zahlen bedeutet dies eine Reduzierung um 260 Millionen Tonnen CO2 gegenüber heutigen Werten", sagte Tiefensee weiter. "In den Gebäuden verrauchen wir rund 40 Prozent unserer gesamten Energie. Ohne deutliche Verbesserungen unserer Gebäude werden wir dieses Ziel nicht erreichen. Die höheren Anforderungen sind notwendig."

Die Änderungen der Energieeinsparverordnung umfasst alle Gebäude. Daneben wird u. a. der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen vorangetrieben. Die wesentlichen geplanten Änderungen der EnEV (2009) im Überblick: Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 Prozent verschärft. Dies bedeutet z. B. für Altbauten (Bauteilnachweis) eine Reduzierung der U-Werte bei Außenwänden von derzeit 0,35 auf 0,24 und bei Kellerdecken von derzeit 0,40 auf 0,30 W/(m2 x K). Für die Außenwände ist der neue U-Wert zukünftig bereits maßgeblich, wenn mindestens 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche betroffen sind (bisher mind. 20 % bezogen auf die jeweilige Bauteilfläche gleicher Orientierung). Auch begehbare oberste Geschossdecken müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden. Die Anforderung an den U-Wert wird von derzeit 0,30 auf 0,20 W/(m2 x K) verschärft. Für Klimaanlagen wird die Nachrüstung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung zur Pflicht. Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, sollen in größeren Gebäuden langfristig und stufenweise unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots außer Betrieb genommen werden. Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: bestimmte Prüfungen werden den Bezirksschornsteinfegermeistern übertragen, Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand und behördliche Stichprobenkontrolle eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt.

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung


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